Theorie

Modul 1 (allgemeine Fächer)

1. Luftrecht
2. Flugfunk
3. Meteorologie
4. Navigation

Modul II (spezielle Fächer)

1. Motorschirm Technik
2. Verhalten in besonderen Fällen - Motorschirm
einschließlich Sachgebiet "Menschliches Leistungsvermögen"

Erleichterungen bei DHV-A Schein o.ä.

Bewerbern, die mindestens den theoretischen Ausbildungsstand des DHV-A-Schein o.ä. nachweisen können, können
- 10 Unterrichtseinheiten in den Fächern des Moduls I sowie
- 10 Unterrichtseinheiten in den Fächern des Moduls II angerechnet werden

 

Erleichterungen bei DHV-B Schein o.ä.

Bewerbern, die mindestens den theoretischen Ausbildungsstand des DHV-B-Schein o.ä. nachweisen können, können
- 20 Unterrichtseinheiten in den Fächern des Moduls I sowie
- 10 Unterrichtseinheiten in den Fächern des Moduls II angerechnet werden.
Außerdem kann die theoretische Prüfung um das Fach "Meteorologie" reduziert werden.

 

Erleichterung PPL

Bewerber mit gültigem PPL(A/B/C/D/H, PPL-N oder Lizenz nach JAR FCL)
oder gültigem SPL für fußstartfähige UL, Trike, Dreiachser oder Tragschrauber

- Theorie im Modul I entfällt
- Prüfungsabnahme im Modul II (schriftl.) kann vom Ausbildungsleiter abgenommen werden.