Theorie
Modul 1 (allgemeine Fächer)
1. Luftrecht
2. Flugfunk
3. Meteorologie
4. Navigation
Modul II (spezielle Fächer)
1. Motorschirm Technik
2. Verhalten in besonderen Fällen - Motorschirm
einschließlich Sachgebiet "Menschliches Leistungsvermögen"
Erleichterungen bei DHV-A Schein o.ä.
Bewerbern, die mindestens den theoretischen Ausbildungsstand des DHV-A-Schein o.ä. nachweisen können, können
- 10 Unterrichtseinheiten in den Fächern des Moduls I sowie
- 10 Unterrichtseinheiten in den Fächern des Moduls II angerechnet werden
Erleichterungen bei DHV-B Schein o.ä.
Bewerbern, die mindestens den theoretischen Ausbildungsstand des DHV-B-Schein o.ä. nachweisen können, können
- 20 Unterrichtseinheiten in den Fächern des Moduls I sowie
- 10 Unterrichtseinheiten in den Fächern des Moduls II angerechnet werden.
Außerdem kann die theoretische Prüfung um das Fach "Meteorologie" reduziert werden.
Erleichterung PPL
Bewerber mit gültigem PPL(A/B/C/D/H, PPL-N oder Lizenz nach JAR FCL)
oder gültigem SPL für fußstartfähige UL, Trike, Dreiachser oder Tragschrauber
- Theorie im Modul I entfällt
- Prüfungsabnahme im Modul II (schriftl.) kann vom Ausbildungsleiter abgenommen werden.














