Allgemeines

Praxis:

  • Zum 1.5.2009 treten geänderte Ausbildungsrichtlinien des DULV für Motorschirm und Motorschirmtrikes in Kraft.
  • Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass neben der praktischen Grundausbildung mit motorlosen Gleitsegeln auch die praktische Grundausbildung mit doppelsitzigen Motorschirmtrikes als Voraussetzung für die Motorschirmausbildung anerkannt wird.
  • Nach der doppelsitzigen Grundausbildung erfolgt dann entweder die komplette Ausbildung auf Motorschirm < 120 kg, Startart Fußstart oder Trike, oder die weitere Ausbildung auf Motorschirmtrike > 120 kg.
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich)
  • Es ist kein fliegerärztliches Zeugnis für Motorschirm >120 kg erforderlich
  • Der Motorschirm-Luftfahrerschein ist unbegrenzt gültig, wenn die Flüge zum Scheinerhalt dokumentiert sind
  • Motorschirme sind "leichte Luftsportgeräte“ und unterliegen keiner Zulassung
 

Grundsätzliches als Fußgänger

Neu:
Durch Änderung der Ausbildungsrichtlinien vom 01.Mai 2009 können ab sofort "Fussgänger" ohne Vorkenntnis direkt auf dem Motorschirm-Trike ihre Ausbildung beginnen.